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Das Warenzeichen
(Firmenzeichen) wurde von Edmund KÖSTER dem Familienwappen entnommen.
Dieses Warenzeichen, auch Köster-Glocke genannnt, befindet sich auf allen
Kösterschiffen (Modellen) auf der Standfläche. Auf allen Katalogen/Preislisten
befand sich der Hinweis: „Das Glockenzeichen
ist Sinnbild für beste Hamburger Handarbeit"
und der Hinweis auf den eingetragenen
Gebrauchsmusterschutz.
Das Warenzeichen
(Firmenzeichen) wird noch heute von der Familie Köster verwendet und ist
als Markenzeichen geschützt.
Aktuell verwendete
Warenzeichen (Beispiele):
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Entstehungsgeschichte
des Firmenzeichens:
das Familienwappen (mit Eintrag in die Bürgerlichen Geschlechtertafel in
der Staatsbibliothek) zeigt unter anderem 4 Glocken. Das Warenzeichen (Köster-Glocke)
wurde von Edmund KÖSTER diesem Familienwappen entnommen und als Firmenzeichen
eingetragen.
![]() Ein Stempel, wie er schon bei den Hanse Hafenbaukästen und bei der Serienproduktion der 1:400 Modelle Verwendung fand. |
![]() Ein Stempel aus den Anfangszeiten der aber auch noch z.B. bei Mustern der späten Jahre verwendet wurde. |
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![]() Eintrag in Bürgerlichen Geschlechtertafel in der Staatsbibliothek Köster, Heinrich, 1672 Bürger-Capitän in Hamburg, gestorben 1692. Wappen:
in R. ein aus dem Fusse wachsender g.-bekleideter Arm, einen Anker am
Ring emporhaltend; von den Armen des Ankers hängen zwei Glocken herab. |
Dieses Wappenschild
wurde vermutlich von Edmund Köster gezeichnet. Vorbild war ein Wappenschild, das sich im Besitz von Anna Köster (Blankenese) befand und seinerzeit offenbar als Wagenschild gedient hat. |